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Hausärztliche Praxis ( B A G )
Helge Folta, Michael Barkhoff, Andrea Vögeli-Helmich
Tel.: 0209 - 9 56 70 00
Fax.: 0209 - 95 67 00 17
E-Mail: info@hausarzt-buer.de

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Hausärztliche Praxis ( B A G )

Helge Folta, Michael Barkhoff, Andrea Vögeli-Helmich


Horster Str. 339
45899 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 - 9 56 70 00
Fax.: 0209 - 95 67 00 17
E-Mail: info@hausarzt-buer.de


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Di: 07:30 - 09:00 Uhr

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Reisemedizin & Impfungen



Reisemedizinische Gesundheitsberatung

Urlaub, für viele die schönste Zeit des Jahres. Die Welt ist kleiner, die Reiseziele sind exotischer geworden. Wie heißt es so schön? Andere Länder, andere Sitten. Dies bedeutet auch: Andere Länder, andere Krankheiten.

Viele Erkrankungen lassen sich durch entsprechende Vorsorge und Beratung unter Berücksichtigung eventueller Vorerkrankungen, der Reiseziele, Reiseart und -zeit vermeiden, sodass nur die schönen Erinnerungen als Souvenir mitgebracht werden.

Damit Ihre Zeit während oder nach der Reise nicht durch eine vermeidbare Erkrankung gestört wird, können wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ansprüche beraten.

Die regelmäßig durchgeführten und zertifizierten Fort- und Weiterbildungen im Bereich "reisemedizinsche Gesundheitsberatung", sowie die Mitgliedschaft im Zentrum für Reisemedizin und der deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin garantieren Ihnen eine Beratung auf dem aktuellsten Stand.

Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin! Häufig werden für das Erreichen eines ausreichenden Impfschutzes mehrere Impfungen benötigt. Zeitabstände zu anderen Impfungen sowie eventuell vorkommende Lieferengpässe der Impfstoffe müssen individuell berücksichtigt werden.

Um Ihnen den optimalen Schutz in Ihrem wohlverdienten Urlaub zu garantieren, ist eine frühzeitige Beratung unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte unerlässlich.

Die individuelle Reiseberatung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen. (Preisliste)

Ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt einen Teil der Kosten für die Reiseberatungen und Impfungen.
Informieren Sie sich zwecks Kostenübernahme bitte vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Die entstehenden Kosten werden Ihnen durch uns in Rechnung gestellt.
Sie haben die Möglichkeit die Rechnung vor Ort in bar oder per Überweisung zu begleichen.
Die Kosten für Impfstoffe sind in der jeweiligen Apotheke zu entrichten.
Die Rechnungen können Sie bei Ihrere Krankenkasse einreichen und diese wird dann über die Art und Weise der Erstattung entscheiden.

Damit die Reiseberatung unkompliziert und an Ihre Bedürfnisse angepasst erfolgen kann, bitten wir Sie, die als PDF-Datei vorliegenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben, sowie Ihren Impfausweis zu dem vereinbarten Termin mitzubringen.

DOWNLOAD (.docx)
Preisliste Reisemedizinische Beratung & Impfung


DOWNLOAD (.PDF)
Formular zur Reiseberatung


DOWNLOAD (.PDF)
Aufklärungsblatt & Formular Gelbfieberimpfung
Impfungen

Ziel der Impfung ist es, dem Körper die Möglichkeit zu geben, rasch auf eine virale oder bakterielle Infektion zu reagieren und schnellstmöglich Antikörper bereitzustellen, sodass die Erkrankung nicht ausbrechen kann oder deutlich abgeschwächt verläuft.

Bei der aktiven Impfung werden zwei Arten von Impfstoffen unterschieden:

Todimpfstoffe
Hier werden dem Körper Fremdeiweiße zugeführt, die dazu führen, dass das Immunsystem entsprechende Antikörper bildet.

Lebendimpfstoffe
Hier werden abgeschwächte, lebende Erreger dem Körper zugeführt. Nach einer Lebendimpfung sollen in den darauf folgenden vier Wochen keine weiteren Impfungen durchgeführt werden.

Impfnebenwirkungen
Viele Impfgegner lehnen wichtige Impfungen aufgrund der angeblich heftigen Nebenwirkungen, Allergien oder Unverträglichkeiten ab. Jede Impfung gibt dem geimpften Körper die Information, dass eine Erkrankung eintritt. Dies führt dazu, dass die notwendigen und schützenden Antikörper gebildet werden. Eine reale Erkrankung, die durch Kontakt mit den jeweiligen Viren oder Bakterien entsteht, kann dadurch verhindert werden oder verläuft in abgeschwächter Form.

Bedingt durch die Vorgabe einer Krankheit bei der Impfung, können in den ersten ein bis drei Tagen grippale Symptome wie Gliederschmerzen, Fieber und Schüttelfrost auftreten. Weiterhin kann eine Rötung an der Einstichstelle auftreten.

Bei all den genannten Symptomen handelt es sich um typische Reaktionen, die nach einer Impfung auftreten können und nichts mit einer Allergie, Unverträglichkeit oder einer klassischen Nebenwirkung zu tun haben.

Falls andere Symptome auftreten oder diese länger anhalten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

Sollte der Verdacht auf das Auftreten schwerwiegender Nebenwirkungen bestehen, herrscht eine ärztliche Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt oder dem Paul Ehrlich Institut in Langen. Dort wird nach ausführlicher Beurteilung darüber entschieden, ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den aufgetretenden Symptomen und der Impfung besteht.

Für Impfschäden gelten die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes. Die jeweilige Beurteilung erfolgt über das zuständige Versorgungsamt der Bundesländer. Für alle Impfungen, die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, besteht, sofern ein Schaden entstanden ist, die Möglichkeit, die Regelungen des Bundesversorgungsgesetzes in Anspruch zu nehmen.

Personen mit Fieber oder schweren Infektionen sollten akut nicht geimpft werden. Gleiches gilt in Abwägung bei Menschen, die einen Immundefizit haben, längere Zeit mit Kortison behandelt wurden, sich einer Strahlen- oder Chemotherapie unterziehen oder im Rahmen anderer Erkrankungen (zum Beispiel Rheuma oder chronische Darmentzündungen) eine immunsuppressive Therapie erhalten.

Weiterhin sollten Personen mit einer Hühnereiweißallergie nicht geimpft werden.

Kinder
Für Kinder gelten besondere Zeiten, ab denen sie geimpft werden können.

Hier einige Beispiele
Gelbfieber: Ab dem neunten Lebensmonat
Meningokokken ACWY Konjungat: Erstes bis zweites Lebensjahr, je nach Impfstoff
Hepatitis A: Ab dem ersten Lebensjahr
Cholera: Ab dem zweiten Lebensjahr
Japanische Enzephalitis: Ab dem zweiten Lebensmonat
Typhus: Oral ab dem ersten Lebensjahr

Weitere Empfehlungen finden Sie auf dem Impfkalender der STIKO.

Verhalten nach einer Impfung

Nach der Impfung sollten Sie noch einige Zeit in der Praxis verweilen, um eventuelle Allergien auszuschließen. Zwei bis vier Tage nach der Impfung keinen Sport treiben oder schweren körperlichen Tätigkeiten nachgehen.

Bei Auftreten unklarer Symptome, die nicht mit den bereits erwähnten üblichen Begleiterscheinungen zu erklären sind, bitte einen Arzt aufsuchen.
Allgemeine Hinweise zum Impfschutz bei einer Auslandsreise

Vorgeschrieben Impfungen
Nach internationalen Gesundheitsbestimmungen ist derzeit nur die Gelbfieberimpfung als verpflichtende Impfung für die Einreise in bestimmte Länder vorgeschrieben. Diese Impfung kann nur von staatlich anerkannten Impfstellen durchgeführt werden. Der Nachweis muss in einem internationalen Impfausweis zehn Tage vor der Einreise dokumentiert werden.

Bei Einreise nach Saudi-Arabien ist eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis mit den Impfstoffen, welche die Meningokokken-Stämme A, C, W 135 und Y abdecken, vorgeschrieben.

Zeitliche Abstände bei Impfungen
Generell ist es so, dass der Aufbau eines ausreichenden Impfschutzes abhängig von den einzelnen Impfungen unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen kann. So ist zehn Tage nach einer Gelbfieberimpfung mit einem ausreichenden Schutz zu rechnen. Eine Wiederholung der Impfung ist in diesem Fall nicht notwendig.

Die Hepatitis A Impfung benötigt zwei Impfungen (Tag eins, nach sechs Monaten) damit ein ausreichender Impfschutz aufgebaut werden kann, dieser hält nach dem derzeitigen Stand 25 bis 30 Jahre an.

Nach Impfungen mit Lebendimpfstoffen ist zu der nächsten Impfung ein Mindestabstand von vier Wochen vorgeschrieben, Todimpfstoffe hingegen benötigen keinen zeitlichen Abstand.

Die seitens der Hersteller vorgegebenen Mindestabstände der Impfungen sollten, damit ein ausreichender Impfschutz erreicht wird, nicht unterschritten werden.
Schwangere
Für Schwangere gelten besondere Bedingungen, so sollte eine Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken in der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden. Die Impfung gegen Gelbfieber sollte im ersten und zweiten Trimenon nicht durchgeführt werden. Im dritten Trimenon ist eine Impfung möglich, allerdings sollte hier das Risiko-Profil individuell abgeschätzt werden.

Impfungen gegen Cholera, FSME, Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Keuchhusten, Meningokokken, Typhus und Tollwut sollten nur bei einer sorgfältigen Abwägung von Risiko und Nutzen durchgeführt werden.

Impfungen gegen Diphterie, Tetanus, Polio, Hepatitis A sowie Influenza mit Todimpfstoff gelten als eher unbedenklich und werden sogar empfohlen.

Kontraindikation für Impfungen
Ein leichter Infekt mit Schnupfen (ohne Fieber) stellt keine Kontraindikation für eine zwingen notwendige Impfung dar. Sollte es der zeitliche Abstand erlauben, können diese Impfungen dann jedoch nach der Genesung durchgeführt werden.


Krankheiten

Malaria

Malaria ist eine Erkrankung, die durch sogenannte Plasmodien (von denen vier verschiedene Typen existieren) über die weibliche Anopheles-Mücke in den Abend- und Nachtstunden nach einem Stich übertragen werden kann.

Die jährliche Anzahl der Übertragungen wird weltweit auf über 200 Millionen Fälle geschätzt, wovon ca. 440.000 einen tödlichen Ausgang haben. 90% der Fälle sind in Afrika südlich der Sahara zu verzeichnen, ca. 85% der Opfer sind Kinder.

Nach einer Inkubationszeit, die je nach Plasmodien-Typ mindestens fünf Tage beträgt, können Symptome wie Fieber, Gliederschmerzen, Durchfall oder Oberbauchschmerzen auftreten, und je nach Intensität auch Nieren- und Lungversagen oder komatöse Zustände.

In den letzten Jahren sind ca. 500-600 Malaria-Fälle in Deutschland aufgetreten, welche ausnahmslos auf ein Ansteckung im Ausland zurückzuführen sind. Unter 1% der Fälle sind tödlich verlaufen.

Durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen kann eine Infektion verhindert werden. Zu diesen gehören als erstes der Schutz gegen Insektenstiche durch das Tragen entsprechend heller und langer Kleidung, das Auftragen von wirksamen Antimückenmitteln, imprägnierte Moskitonetze und dem Aufenthalt in entsprechenden Räumlichkeiten (Klimaanlage).

Ein weiterer wichtiger Baustein, ist die medikamentöse Malaria-Prophylaxe, die je nach Reiseart und -zeit, sowie des Erregertypus in ausreichend langer Form und rechtzeitig durchgeführt werden sollte.
Gelbfieber

Das Gelbfieber-Virus gehört zu den Arboviren. Das Virus wird durch tagaktive Mücken in Südamerika und Afrika im sogenannten Gelbfiebergürtel (siehe Abbildung) übertragen.

Nach einer Inkubationszeit von drei bis sechs Tagen beginnt die Erkrankung mit plötzlich einsetzendem Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Nach einer kurzen Besserung für ein bis zwei Tage entwickelt sich bei ca. 20% der Erkrankten ein erneuter Krankheitsverlauf mit systemischer Organbeteiligung. Die Sterblichkeitsrate kann bei diesen Fällen zwischen 5% und 50% betragen.

Bei Reisen in diese Länder ist eine Impfung vorgeschrieben, beispielsweise mit dem Lebendimpfstoff Stamaril. Eine einmalige Impfung zehn Tage vor der Einreise ist ausreichend, eine erneute Auffrischung der Impfung, wie sie früher empfohlen wurde, ist laut WHO nicht mehr erforderlich.

Die Gelbfieberimpfung darf in Deutschland nur von ausgewiesenen Impfstellen durchgeführt werden.

Die Gelbfieberimpfung ist in vielen Ländern vorgeschrieben, auch wenn diese nicht im Gelbfiebergürtel liegen. Schon die Einreise aus einem Land in dem Gelbfieber als Erkrankung auftreten kann, ist ausschlaggebend dafür, dass eine dokumentierte Gelbfieberimpfung durchgeführt werden muss.

Bei der Gelbfieberimpfung handelt es sich um eine Lebendimpfung, was zur Bedeutung hat, dass vier Wochen nach der durchgeführten Impfung keine weitere Impfungen erfolgen sollten.

Schwere Nebenwirkungen treten mit einer Häufigkeit von 2/100.000 auf.

Bei Personen, die älter als 60 Jahre sind, können bei der Gelbfieberimpfung gehäuft Komplikationen auftreten, daher ist insbesondere in diesem Fall abzuwägen, ob eine Reise in ein Gelbfiebergebiet notwendig ist.

Patienten mit immunsystemschwächenden Erkrankungen sollten nicht geimpft werden.

Schwangere sollten in den ersten sechs Monaten der Schwangerschaft nicht geimpft werden. Eine Impfung in den letzten drei Monaten sollte nur bei strengster Indikationsstellung besprochen werden. Kinder ab dem neunten Lebensmonat können geimpft werden.

Bei medizinischer Indikationsstellung kann eine Impfbefreiung ausgestellt werden. Die Anerkennung dieser Befreiung obliegt den Ländern, für die eine Impfpflicht besteht. Dies bedeutet, dass die Einreise untersagt werden kann.

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Aufklärungsblatt & Formular Gelbfieberimpfung


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